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Voraussetzungen zur Anmeldung

Laut § 68. (1) Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist

1. der erfolgreiche Abschluß der 4. Klasse der Hauptschule, wobei das Jahreszeugnis für diese Klasse in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der höchsten Leistungsgruppe eine positive Beurteilung oder in der mittleren Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als „Gut“ enthält; die Beurteilung eines leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstandes in der mittleren Leistungsgruppe mit „Befriedigend“ steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, daß der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der berufsbildenden höheren Schule genügen wird, oder

2. der erfolgreiche Abschluß der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe oder

2a. der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse einer mittleren Schule oder

3. der erfolgreiche Abschluß der vierten oder einer höheren Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder

4. der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Neuen Mittelschule und die Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule; diese liegt vor, wenn das Jahreszeugnis ausweist, dass der Schüler in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel der Vertiefung erreicht hat, oder die Beurteilung in höchstens einem der differenzierten Pflichtgegenstände nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung (mit Befriedigend und der Klausel) erreicht hat oder die Klassenkonferenz der Neuen Mittelschule feststellt, dass der Schüler auf Grund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer höheren Schule genügen wird; dabei hat die Klassenkonferenz die Beurteilungen in den übrigen Unterrichtsgegenständen sowie die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (gemäß § 22 Abs. 1a des Schulunterrichtsgesetzes) zu berücksichtigen

Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist im betreffenden leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Berufsreifeprüfung
  • einschlägige Fachhochschulreife
  • Studienberechtigungsprüfung bei Nichtvorliegen der vorher genannten Voraussetzungen
  • Positiver Abschluss der 4. Klasse AHS
  • Positiver Abschluss der Realschule bis inkl. „Befriedigend“
  • Positiver Abschluss der 9. Schulstufe in einer Polytechnischen Schule
  • Positiver Abschluss der NMS bei „grundlegender“ oder „vertiefender Bildung“ bis Beurteilung „Befriedigend“ in den Pflichtgegenständen
  • Aufnahmeprüfung bei positivem Abschluss der NMS mit der Beurteilung „Genügend“ in mindestens einem Pflichtgegenstand

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