Schulbibliothek

Unsere Schulbibliothek verfügt über ein breites Spektrum an Fachliteratur. Die Schüler können in unserer Schulbibliothek nicht nur Bücher entlehnen, sondern auch in Ruhe lesen und an Computern recherchieren.

Öffnungszeiten:

  • Montag: 14:20 – 15:10 Uhr
  • Dienstag: 09:35 – 11:30 und 12:30 – 13:20 Uhr
  • Mittwoch: 08:40 – 11:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:40 – 09:30 und 12:30 – 13:20 Uhr

Zentrale Schulbibliothek der Tourismusschule Klessheim ist sowohl eine Freihand- (d.h. alle Bücher können in den Bibliotheksräumen benützt werden) als auch eine Leihbibliothek und bietet als multimediales Zentrum Informationsvermittlung durch Internet.

Die Öffnungs- und Verleihzeiten sind den Anschlägen in den Klassen und in der Bibliothek zu entnehmen.

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Freihandbenützung: Benützte Bücher sind unbedingt verlässlich wieder auf jene Plätze zurückzustellen, von denen sie genommen worden sind.

Die Benützung der Bibliothek steht allen der Schulgemeinschaft angehörenden Personen frei. Schulfremde Personen dürfen nach Ermessen des Bibliothekars gegen Vorlage eines Ausweises oder Hinterlegung einer Kaution Bücher ausleihen.

Entlehnungen sind kostenlos und für alle ausschließlich zu den Verleihzeiten möglich. Man darf bis zu 3 Bücher für eine Frist von 2 Wochen entlehnen. Eine Verlängerung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich. Die Weitergabe entlehnter Bücher an Dritte ist nicht gestattet. Vor Schulschluss oder Schulaustritt während des Jahres sind sämtliche entlehnte Bücher zurückzugeben. Entlehnungen über die Ferien sind nur nach Vereinbarung möglich. Nachschlagewerke, Zeitschriften und CD-Roms gehören zum Präsenzbestand und sind nicht entlehnbar. Printmedien können aber zum Kopieren mitgenommen (im Hause) werden. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine die in der Bibliothek kundgemachte Mahnspende eingehoben. Der Erlös kommt ausschließlich der Bibliothek zugute.

Vervielfältigungen aus Büchern sind von der Bibliothek her gestattet, jedoch haftet der Benützer für alle Folgen, die sich aus Übertretungen der gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

Der Zeitwert verlorengegangener oder beschädigter Medien ist nach Absprache mit dem Bibliothekar zu ersetzen.

Eintragungen und Unterstreichungen in entlehnten Büchern sind untersagt und gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen. Die Bibliothek ist in erster Linie ein Leseraum. Deshalb muss auf eine geeignete Arbeitsatmosphäre (Vermeidung von unnötigem Lärm und allen Störungen) geachtet werden.

Schultaschen, Mäntel, Handys, aber auch Speisen und Getränke sind außerhalb der Bibliothek oder in den Schließfächern der Bibliothek zu deponieren. Die Arbeitsplätze sind so zu verlassen, wie sie angetroffen worden sind.

Bei groben Verstößen gegen diese Richtlinien kann die Berechtigung zur Benützung dauernd oder für begrenzte Zeit entzogen werden.

Diese Benützerordnung wurde vom SGA (20. Februar 2001) beschlossen. Jeder Bibliotheksbenützer unterwirft sich mit der Inanspruchnahme der Bibliothek dieser Ordnung.

 

Unsere Bibliothek

  • Breites Spektrum an Fachliteratur
  • Recherche an Schulcomputern
  • Ruhige und angenehme Umgebung

Kontakt

Bibliotheksleiter: OStR Prof. Dr. Gerhard Popp

 

Links

Recherche Schulbibliothek

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